
Photovoltaik Anlagen
Im Notfall muss die Feuerwehr möglichst ungehindert die nötigen Rettungs-, Sicherungs- und Löscheinsätze durchführen können.
Hierzu ist es wichtig, dass von Photovoltaik-Anlagen keine wesentliche Risikoerhöhung ausgeht.
Der Bauherr ist verantwortlich
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Dass die Feuerwehr Kenntnis über die vorhandene Solaranlage hat
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Dass vor Ort ein entsprechender Gefahrenhinweis angebracht wird
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Für die Erstellung eines Orientierungsplans über die PV-Anlage
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Für die Zustellung an das Feuerwehrinspektorat welches die Informationen an die betroffenen Feuerwehren weiterleitet
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Für die Hinterlegung dieser Dokumentation an geeigneter, für die Feuerwehr gut zugänglicher Stelle
Die folgenden Formulare dienen als Muster und als Vorlage zur Erstellung eines PVA-Orientierungsplans.
Die folgenden Formulare dienen als Muster und als Vorlage zur Erstellung eines PVA-Orientierungsplans.
Dieser ist der Feuerwehr als pdf unter einsatzplanung@fw-adligenswil.ch zuzustellen.
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